Überall, wo wir heute hingehen, werden wir von Kameras beobachtet. Auf den Straßen, in Geschäften, Büros und sogar rund um unsere Häuser finden wir Überwachungssysteme, die audiovisuelle Daten sammeln. Die Aufzeichnung von Bild und Ton gibt uns die Möglichkeit, die Identität festzustellen und Daten zu sammeln, daher müssen wir die mit ihrer Verwendung verbundenen Verpflichtungen ernst nehmen! Ein Schild für den Überwachungsbereich spielt dabei eine wichtige Rolle: Es weist darauf hin, dass eine Aufzeichnung stattfindet, und hilft gleichzeitig, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Wie hilft Ihnen ein CCTV-Schild bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften?

Die Vorschriften für die Videoüberwachung sind komplex und beruhen auf mehreren Rechtsakten, die genau festlegen, wo und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden dürfen. Glücklicherweise ist es trotz der strengen Vorschriften möglich, Kameras im eigenen Haus, in der eigenen Wohnung zu installieren, denn es besteht ein berechtigtes Interesse! Der Zweck ist in erster Linie der Schutz von Eigentum oder Leben und Gesundheit von Menschen.

 

Kameraüberwachung in privaten Räumen

Es gibt eine Ausnahme in den GDPR-Passagen zur Datenverarbeitung, die den Einsatz einer Kamera für den PRIVATEN Bereich erlaubt. Voraussetzung ist aber, dass nur der private Bereich primär überwacht wird! Sie darf nicht auf den Nachbarn oder die Straße, den öffentlichen Raum, gerichtet sein. Außerdem darf sie keinen Ton aufzeichnen, da dies als außerhäusliche Nutzung gilt und die Persönlichkeitsrechte verletzen kann. 

Über die Kameraüberwachung muss informiert werden, und es muss ein deutlich lesbares Warnschild angebracht werden. Ein Schild für den kameraüberwachten Bereich ist eine einfache und wirksame Methode, um alle Besucher darüber zu informieren, dass der Bereich kameraüberwacht ist. Dies ist besonders wichtig, wenn jemand eine Kamera rund um das Haus oder direkt am Eingang anbringt.

Außerdem können Sie bei unrechtmäßiger Nutzung mit einem Bußgeld belegt werden!

Kameraüberwachung in Eigentumswohnungen

  • Der Beschluss über die Installation und den Betrieb eines Kamerasystems kann von der Wohnungseigentümerversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Gesamtzahl der Eigentümer gefasst werden.
  • Die Betriebsordnung enthält die für den Betrieb des Kamerasystems erforderlichen Regelungen zur Datenverwaltung.
  • Über den Zugriff auf die Aufzeichnungen des Kamerasystems, die aufgezeichneten Daten, den Namen der Person, die auf die Aufzeichnungen zugegriffen hat, sowie den Grund und die Uhrzeit des Zugriffs ist ein Protokoll zu führen.
  • Das Kamerasystem darf nicht auf den Eingang einer Wohnung oder eines Grundstücks gerichtet sein, das sich in separatem Besitz befindet, auch wenn es sich in einem Gebäude, einem Gebäudeteil oder einem Bereich in Gemeinschaftseigentum befindet.
  • Jede Person, die beabsichtigt, ein Gebäude, einen Gebäudeteil oder einen mit einem Kamerasystem ausgestatteten Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, ist über den Einsatz des Kamerasystems, die Rechte der betroffenen Personen sowie über die Identität und die Kontaktdaten des Betreibers zu informieren. Dies kann auch durch ein Schild in dem von der Kamera überwachten Bereich erfolgen.

Warum ein Schild „Kameraüberwachter Bereich“?

Ein Schild mit der Aufschrift „Kameraüberwachter Bereich“ trägt nicht nur dazu bei, die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten, sondern kann auch als Abschreckung für Personen mit schlechten Absichten dienen. Wenn es einen klaren Hinweis auf das Überwachungssystem gibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand eine Straftat begeht, viel geringer. Dies erhöht das Sicherheitsgefühl und erfüllt gleichzeitig die Datenschutzstandards.

Wenn Sie Bußgelder und Unannehmlichkeiten vermeiden wollen und noch kein auffälliges Schild haben oder Ihr bestehendes durch ein diskretes und stilvolles Schild ersetzen wollen, klicken Sie hier für das „Kameraüberwachte Schild“ von Doordeco! 

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Quellen:

*10.09.2024. 13:32: https://www.edpb.europa.eu/sites/default/files/files/file1/edpb_guidelines_201903_video_devices_hu.pdf

10.09.2024 13:33: https://njt.hu/jogszabaly/2003-133-00-00

10.09.2024 13:33: https://njt.hu/jogszabaly/2005-133-00-00

 

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